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   VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395   

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VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395 (https://dejure.org/2009,74160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2009 - 11 CE 08.3395 (https://dejure.org/2009,74160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2009 - 11 CE 08.3395 (https://dejure.org/2009,74160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein;Kein Recht, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn sie unter Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung erteilt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Unter dem 11. August 2008 wandte sich die Fahrerlaubnisbehörde erneut, diesmal unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 in der Rechtssache Wiedemann und Az. 343/06 in der Rechtssache Funk sowie Az. C-334/06 bis C-336/06 in den Rechtssachen Zerche u.a.) an den Antragsteller und hörte ihn zu der beabsichtigten Untersagung, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, an.

    Art. 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV seien europarechtskonform, soweit sie sich mit den Sachverhaltsgestaltungen deckten, die in den EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) erörtert worden seien.

    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 in der Rechtssache Wiedemann und Az. 343/06 in der Rechtssache Funk sowie Az. C-334/06 bis C-336/06 in den Rechtssachen Zerche u.a.) kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (ABl L 237 vom 24.8.1991, S.1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische Fahrerlaubnis erteilt wurde.

    Damit steht fest, dass der Fall des Antragstellers mit den vom EuGH am 26. Juni 2008 (a.a.O.) entschiedenen Fallgestaltungen vergleichbar ist.

    Die Behauptung des Antragstellers, dass sich die Anerkennungsversagungskompetenz an die Fahrerlaubnisbehörden, nicht aber an den Gesetz- und Verordnungsgeber richte, ist weder aus der Führerscheinrichtlinie noch aus den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ableitbar.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Diesen Aberkennungsbescheid hob die Fahrerlaubnisbehörde mit Abhilfebescheid vom 26. Juli 2006 unter Verweis auf die zwischenzeitlich am 6. April 2006 ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Halbritter (Az. C-227/05) wieder auf.
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Auch der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des EuGH vom 3. Juli 2008 (Rechtssache Möginger Az. C-225/07) und vom 20. November 2008 (Rechtssache Weber Az. C-1/07) gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Auch der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des EuGH vom 3. Juli 2008 (Rechtssache Möginger Az. C-225/07) und vom 20. November 2008 (Rechtssache Weber Az. C-1/07) gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Unter dem 25. August 2008 wies sie ergänzend und unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832) darauf hin, dass die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, keine konstitutive Wirkung habe.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
    Unter dem 25. August 2008 wies sie ergänzend und unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832) darauf hin, dass die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, keine konstitutive Wirkung habe.
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